„ Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten
Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages
allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung diese Sachverhaltes in Wort und Schrift
nachvollziehbar darzustellen.“
EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations